Für Verfahrenbeistandsschaften im Familien-, bzw. Kindschaftsrecht entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Diese werden von der Gerichtskasse getragen. Sie können meinen Einsatz als Verfahrensbeistand zwar anregen aber die Entscheidung und eigentliche Bestellung erfolgt nur durch die zuständige Richterin, bzw. den Richter.
Für Bestellungen als Verfahrensbeistand halte ich immer ein Zeitfenster offen. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.